Die Kanzlei MATAS & PARTNER vertritt natürliche und juristische Personen in allen Arten von Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten aller Instanzen und Gerichtsbarkeiten (sprich in Straf-, Zivil- und Handels- wie auch Verwaltungsverfahren) sowohl in Tschechien (unsere deutschen und österreichischen Mandanten) als auch in Deutschland (unsere tschechischen Mandanten).
Gleichzeitig sind wir auch über unsere österreichischen Kooperationsanwälte eine Prager Schnittstelle bei der Führung von Rechtsstreitigkeiten vor österreichischen Gerichten.
Wollen Sie in Tschechien, Deutschland oder Österreich ein Haus oder eine Gesellschaft kaufen oder umgekehrt Ihr ausländisches Vermögen veräußern oder Ihre im Ausland ansässige Gesellschaft liquidieren? Die Kanzlei MATAS & PARTNER berät und unterstützt ihre Mandanten im Vorfeld und im Zuge der Realisierung der angedachten Transaktionen. Unseren großen Erfahrungen hierbei vertrauen Privatpersonen und kleinere und mittlere mittelständische Unternehmen in der Tschechischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland wie auch in der Republik Österreich.
Menschen ziehen um, erwerben im Ausland Immobilien und verbringen generell einen Teil ihres Lebens im Ausland. Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen grenzüberschreitender erbrechtlicher Fragen, insbesondere bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts im Falle des Auseinanderfallens von Lebensmittelpunkt und Staatsangehörigkeit, bei der Gestaltung von Testamenten, Vermächtnissen und Erbverträgen, wir vertreten unsere Mandanten im deutschen Erbscheinserteilungsverfahren und in allen Phasen des tschechischen Nachlassverfahrens und helfen bei der Erlangung und Verwendung von Europäischen Nachlasszeugnissen, sowie bei der Vertretung vor tschechischen und deutschen Gerichten.
Im EU-Binnenmarkt können Waren frei verkehren. Gewerbliche Schutzrechte, Know-How und geistiges Eigentum sind dabei das Grundkapital eines jeden Unternehmens. Ihr Schutz ist das Ziel des
Wettbewerbsrechts und des einschlägigen EU-Rechts, das Wettbewerbern bei einem Wettbewerbsverstoß des Konkurrenten eine Reihe von Instrumenten an die Hand gibt, diesen zur Unterlassung zu bringen. Neben der Abmahnung besteht insbesondere die Möglichkeit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung, mit der sehr schnell im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine verbotene Werbung im Bereich Social Media, Online Handel oder im stationären Handel oder eine sonst unlautere Werbemaßnahme unterbunden werden kann. Wir helfen Ihnen, länderübergreifende Verstöße gegen die Gebote des fairen Miteinanders abzuwehren.
Wollen Sie Ihre innovative Businessidee und Unternehmung auch in Deutschland oder Österreich oder umgekehrt in Tschechien oder der Slowakei umsetzen? Wir begleiten Startups rechtlich bei der Erschließung des ausländischen Marktes von der Gründung und dem Aufbau des Unternehmens über die Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, durch die Unternehmensführung bis hin zu einem eventuellen Verkauf oder einem Zusammenschluss mit weiteren Firmen.
Im Zuge der Globalisierung wächst auch die Zahl der Eheschließungen von bi-nationalen Paaren. Wir helfen Ihnen bei der Errichtung eines Ehevertrages als notwendigen Bestandteil einer verantwortungsvollen Gestaltung der rechtlichen Auswirkungen der „internationalen“ Ehe.
Wollen Sie gegen einen Schuldner im Ausland Ihre Forderung durchsetzen? Haben Sie eine titulierte Forderung? Wir helfen Ihnen in Tschechien, in Deutschland und in Österreich bei der gerichtlichen Geltendmachung ihrer fälligen Forderung und bei der Vollstreckung ihres rechtskräftig festgestellten Zahlungsanspruchs.
Wird Ihnen im Ausland die Begehung einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat zur Last gelegt? Die Kanzlei MATAS & PARTNER vertritt Sie in der Tschechischen Republik und in Deutschland in allen Phasen des Ordnungswidrigkeits- und des Strafverfahrens und entwickelt mit Ihnen zusammen in Ihrer Muttersprache eine effektive Verteidigungsstrategie.